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Die Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 673), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. September 2025 (SächsGVBl. S. 352) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 14 wird durch die folgende Nummer 14 ersetzt: „14. die Ermächtigungen nach § 32 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 1a Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 und § 484 Absatz 3 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 der Strafprozeßordnung;“.
Nummer 34 wird durch die folgende Nummer 34 ersetzt: „34. die Ermächtigungen nach § 68 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 110a Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 1a Satz 1 und 2, Absatz 1c Satz 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten;“.
Nummer 61 wird durch die folgende Nummer 61 ersetzt: „61. die Ermächtigung nach § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung;“.
Nummer 62 wird durch die folgende Nummer 62 ersetzt: „62. die Ermächtigung nach § 43 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.