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Die Sächsische Heilfürsorgeverordnung vom 16. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 254) wird wie folgt geändert:
In § 2 Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.
In § 30 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.
In § 25 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für…
In § 18 Abs. 1 Nr. 3 wird das Wort „Polizeibeamten“ durch die Wörter „Beamten des Polizeivollzugsdienstes“ ersetzt.
§ 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Polizeibeamte, Beamte des Landesamtes für…
Die Sächsische Vertretungsverordnung vom 4. April 2023 (SächsGVBl. S. 124) wird wie folgt geändert: In § 6 Absatz 3 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“…
In § 97 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.