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In § 25 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte (Sächsische Heilfürsorgeverordnung – SächsHfVO) vom 23. März 2000 (SächsGVBl. S. 216), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. August 2009 (SächsGVBl. S. 472, 475) geändert worden ist, werden die Wörter „die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste“ durch die Wörter „das Polizeiverwaltungsamt“ ersetzt.
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