Art. 2 Abs. 2 SN-2206Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-1232Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach Artikel 1 nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt oder gegenstandslos wird, ist im Sächsischen Gesetz- und…
Art. 2 Abs. 1 SN-21221Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-2172Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-2062Gesetz über den Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages vom 17. Dezember 1992 über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz…