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Das ZDF kann in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Fernsehproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten. Es kann sich zu diesem Zweck an Unternehmen beteiligen. Es darf jedoch Fernsehproduktionen nicht in erster Linie zum Zwecke der wirtschaftlichen Verwertung erwerben, herstellen oder herstellen lassen. Die Produktionen sollen möglichst angemessen auf Produktionsstandorte in den Ländern verteilt werden.
Das ZDF kann in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Fernsehproduktionen und der damit…
Die Deutsche Welle kann zur Herstellung und wirtschaftlichen Verwertung von Rundfunkproduktionen mit anderen Rundfunkveranstaltern zusammenarbeiten und sich zu…
Die Körperschaft kann in Erfüllung ihrer Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Audioproduktionen und der damit…
„§ 4 Programmerstellung, Verwertung Die Körperschaft kann in Erfüllung ihrer Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von…
Der MDR soll im Rahmen seines Auftrages neben Eigenproduktionen in angemessenem Umfang Dritte mit der Herstellung medialer Inhalte beauftragen. Er kann nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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