§ 32 ZDF-StVZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)*
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig. V. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Art. 3 Nr. 8 SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 32 wird wie folgt gefaßt: „§ 32 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig.“
§ 32 Deutschlandradio-StV/DLR-StV SNDeutschlandradio-StV
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Körperschaft ist unzulässig.
Art. 6 Nr. 7 SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 32 wird wie folgt gefaßt: „§ 32 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Körperschaft ist unzulässig.“
§ 1 Abs. 3 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des MDR ist nicht zulässig.