§ 32 DLR-StVStaatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio” (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV -)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Körperschaft ist unzulässig.
Art. 6 Nr. 7 SN-1318Dritter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 32 wird wie folgt gefaßt: „§ 32 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Körperschaft ist unzulässig.“
§ 32 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig.
§ 32 ZDF-StVZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV)*
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des ZDF ist unzulässig. V. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 10 GGArt91cVtrVertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Anlage des Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)
Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der gemeinsamen Anstalt ist unzulässig.