§ 28 Abs. 2 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Örtlich zuständig ist die Enteignungsbehörde, in deren Bezirk das von der Enteignung betroffene Grundstück liegt oder das zu enteignende Recht ausgeübt wird.…
§ 20 Abs. 2 WasSiGGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Die Vorschriften des Landbeschaffungsgesetzes über Enteignung und Entschädigung gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß an Stelle des Antrages nach § 11 des…
§ 56 Abs. 3 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Die Aufgaben der Siedlungsbehörden nach den §§ 1, 2 und 4 des Gesetzes zur Ergänzung des Reichssiedlungsgesetzes nimmt die Enteignungsbehörde wahr.
§ 26 LBGGesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung
Für die Entschädigung und die Kosten für Folgen der Enteignung gelten die §§ 4 bis 6 sinngemäß. An Stelle der nach § 8 zu bestimmenden Behörde ist die…