Gesetze
Gesetz wird geladen …
Prüf- und Überwachungsstellen dürfen nur Prüfgeräte verwenden, die nach allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft sind; sie müssen sich hierzu an den von der Anerkennungsbehörde geforderten Vergleichsuntersuchungen beteiligen.
Die PÜZ-Stellen haben Berichte über ihre Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungstätigkeiten anzufertigen und zu dokumentieren. Die Berichte müssen mindestens Angaben zum Gegenstand, zum beteiligten Personal, zu den angewandten Verfahren entsprechend den technischen Anforderungen, zu den Ergebnissen und zum Herstellwerk enthalten. Die Berichte haben ferner Angaben zum Prüfdatum, zum Zertifizierungsdatum oder zum Überwachungszeitraum zu enthalten. Die Berichte sind vom Leiter der PÜZ-Stelle oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Sie sind fünf Jahre aufzubewahren und der Anerkennungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen haben Berichte über ihre Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten anzufertigen und zu dokumentieren.…
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen haben Berichte über ihre Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten anzufertigen und zu dokumentieren.…
anerkennen, wenn sie oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren…
Die Prüfstelle hat Berichte über die Durchführung und die Ergebnisse der Prüfungen anzufertigen und zu dokumentieren. Diese müssen Angaben zum Prüfgegenstand,…
Die Überwachungsstelle hat Berichte über die Durchführung der Überwachungen anzufertigen. Diese müssen Angaben zum Überwachungsgegenstand, zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.