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Die Karte Nummer 19/0 des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom Januar 1995 im Maßstab 1 : 10 000 und die Flurkarten Nr. 19/1, 19/2, 19/3, 19/4, 19/5, 19/6, 19/7, 19/8, 19/9, 19/10, 19/11, 19/12, 19/13 und 26/5 des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom Januar 1995 im Maßstab 1 : 1000 und 1 : 5000, auf welche in § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 der Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland verwiesen wird, werden durch die Karte Nummer 19/0 des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom Mai 1997 im Maßstab 1 : 10 000 und die Flurkarten Nr. 19/1, 19/2, 19/3, 19/4, 19/5, 19/6 und 26/5 des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung vom Mai 1997 im Maßstab 1 : 2500 und 1 : 5000 ersetzt.
Kartenwerk: die Karten 1.1-11, 2.1-11, erstellt durch Beak Consultants GmbH Freiberg, Stand: 28. November 2003; 6.1.1-11, 6.2.1-11 und 6.3.1-11, erstellt durch…
Die auf den Flächen nach den Absätzen 1 bis 3 geänderten Naturparkgrenzen sind in den Flurkarten 1 bis 3 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. September 2004…
Die äußeren Grenzen des Naturparkes sowie die in § 4 genannten Schutz- und Entwicklungszonen sind in den im Folgenden aufgezählten Karten des Staatsministeriums…
In § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“…
Die im Bereich der Flächen nach den Absätzen 1 bis 4 geänderten Naturparkgrenzen sind in den Flurkarten 1 bis 4 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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