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Die in Artikel 2 genannten Karten vom Mai 1997 werden beim Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung, Ostra-Allee 18, 01067 Dresden, auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3084 auf die Dauer von zwei Wochen nach…
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3084 auf die Dauer von zwei Wochen nach…
Die Verordnung mit Karten ist beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3084 auf die Dauer von zwei Wochen nach der…
Die Verordnung mit Karten wird im Rahmen der Ersatzverkündung nach § 51 Abs. 9 SächsNatSchG beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01075 Dresden,…
Die genannten Karten sind Bestandteil der Verordnung. Sie werden mit der Verordnung beim Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung auf die Dauer von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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