Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 36,94 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 4. Dezember 2000 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Zeißig, Flur 9, die Flurstücke 1 (teilweise), 2 (teilweise), 5/2 (teilweise), 9/1, 9/3 (teilweise), 15/1 (teilweise), 16, 17/2 (teilweise), 19, 20/1 (teilweise), 21/1, 22 (teilweise), 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 37 (teilweise), 46 (teilweise) sowie nach dem Stand vom 4. Dezember 1996 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Kühnicht, Flur 2, die Flurstücke 84 (teilweise), 85 (teilweise), 86 (teilweise), 87 (teilweise), 88 (teilweise), 89 (teilweise), 90 (teilweise), 91 (teilweise), 92 (teilweise), 93 (teilweise), 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100 (teilweise), 102 (teilweise), 103 (teilweise), 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 (teilweise), 117 (teilweise), 118 (teilweise), 119 (teilweise), 120 (teilweise), 121 (teilweise), 122 (teilweise), 123 (teilweise), 124 (teilweise), 125 (teilweise), 126 (teilweise), 127 (teilweise), 128, 129 (teilweise), 130 (teilweise), 131 (teilweise), 132 (teilweise), 133 (teilweise) und 137 (teilweise).
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 10 0000, einer Flurkarte im Maßstab 1 : 2 500 sowie einer Flurkarte im Maßstab 1 : 2 000 grün umrandet eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte.
Die Verordnung mit Karten wird beim Regierungspräsidium Dresden in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3084 auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 24. März 2003 im Maßstab 1 : 10 000 grün umrandet und schwarz…
Die Grenzen der ausgegliederten Fläche sind in einem Katasterkartenauszug des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 22. Oktober 1999 im Maßstab 1 : 1 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.