§ 10 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Trieb/Vogtl. wird in die Stadt Falkenstein/Vogtl. eingegliedert.
§ 23 Abs. 1 SN-2423Verwaltungseinheit Dohna
Die Gemeinden Meusegast und Röhrsdorf werden in die Stadt Dohna eingegliedert.
§ 10 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Schönfeld
Die Gemeinde Schönborn wird in die Gemeinde Lampertswalde eingegliedert.
§ 2 SN-2423Verwaltungseinheit Zeithain
Die Gemeinde Gohlis wird in die Gemeinde Zeithain eingegliedert.
§ 16 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Altenhain wird in die Stadt Trebsen/Mulde eingegliedert.