§ 15 Abs. 4 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Kittlitz hat mit der Stadt Löbau und den Gemeinden Großschweidnitz, Lawalde und Rosenbach den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende…
§ 24 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Bad Gottleuba-Berggießhübel
Zwischen der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel als erfüllender Gemeinde und der Stadt Liebstadt sowie der Gemeinde Bahretal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 23 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Dohna
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 7 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Zwischen der Gemeinde Neukieritzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Lobstädt ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 3 SN-2423Verwaltungseinheit Nünchritz
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.