§ 23 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Dohna
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 22 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 SN-2423Verwaltungseinheit Gröditz
Zwischen der Stadt Gröditz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Nauwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 10 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Schönfeld
Zwischen der Gemeinde Schönfeld als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Lampertswalde und Weißig a. Raschütz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 7 SN-2423Verwaltungseinheit Zabeltitz
Zwischen der Gemeinde Zabeltitz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Wildenhain ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.