§ 4 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Stadt Kamenz als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Schönteichen ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 10 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Schönfeld
Zwischen der Gemeinde Schönfeld als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Lampertswalde und Weißig a. Raschütz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 23 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Stadt Herrnhut als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Berthelsdorf, Großhennersdorf und Strahwalde ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 20 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Pretzschendorf
Zwischen der Gemeinde Pretzschendorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 5 SN-2423Verwaltungseinheit Röderaue
Zwischen der Gemeinde Röderaue als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Wülknitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.