§ 24 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Kromlau wird in die Gemeinde Gablenz eingegliedert.
§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 11 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Rodewitz/Spree wird in die Gemeinde Kirschau eingegliedert.
§ 10 Abs. 1 SN-2423Verwaltungseinheit Schönfeld
Der Verwaltungsverband Schönfeld wird aufgelöst.
§ 20 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Pretzschendorf
Zwischen der Gemeinde Pretzschendorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.