§ 3 Nr. 1 Buchst. b SächsKrGebNGSächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Kamenz und
§ 7 SN-2096Verwaltungseinheit Bautzen
Aus der Gemeinde Kubschütz werden in die Große Kreisstadt Bautzen eingegliedert:
§ 26 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Bad Schandau als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Porschdorf, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 24 SN-2096Verwaltungseinheit Bad Muskau
Die Gemeinde Kromlau wird in die Gemeinde Gablenz eingegliedert.
§ 16 Abs. 1 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinde Krumhermersdorf wird in die Stadt Zschopau eingegliedert.