§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 9 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Die Gemeinden Beiersdorf und Reinersdorf werden in die Gemeinde Ebersbach eingegliedert.
§ 23 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Dohna als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Müglitztal ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 15 Abs. 1 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Ebersdorf wird in die Stadt Löbau eingegliedert.
§ 16 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Obercunnersdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Niedercunnersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.