Art. 2 Abs. 1 SN-2172Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 2 SN-1721Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Krebsregistergesetz
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 14 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das…
Art. 2 Abs. 2 SN-10709Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt…
Art. 2 Abs. 1 SN-21374Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-9341Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie zur Änderung des Sächsischen Krebsregisterausführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem…