§ 59 Abs. 2 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Fraktionen haben Bücher über ihre rechnungslegungspflichtigen Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen zu führen. Dabei ist nach den Grundsätzen…
§ 60 Abs. 1 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Die Fraktionen haben über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die ihnen innerhalb eines Kalenderjahres (Rechnungsjahr) gemäß § 58 Absatz 1 zugeflossen…
§ 31a Abs. 3 SächsLKrOSächsische Landkreisordnung
Der Landkreis gewährt den Fraktionen Mittel aus seinem Haushalt für deren angemessene sächliche und personelle Mindestausstattung. Diese Mittel sind in einer…