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Die Fraktionen haben über ihre Einnahmen und Ausgaben bzw. über ihre Erträge und Aufwendungen nach Maßgabe des § 7 gesondert Buch zu führen. Die Buchführung kann nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung erfolgen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind zu beachten. Aus den Geldleistungen gemäß § 3 beschaffte Gegenstände sind, soweit sie den in § 6 Absatz 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Wert übersteigen, zu kennzeichnen und in einem besonderen Nachweis mit ihren um Abschreibungen nach steuerrechtlichen Regeln zu mindernden Anschaffungskosten aufzuführen.
Die Fraktionen haben Bücher über ihre rechnungslegungspflichtigen Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen zu führen. Dabei ist nach den Grundsätzen…
Über Zahlungen ist nach der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung in zeitlicher Folge Buch zu führen. Das Finanzministerium kann für eingegangene…
Die Fraktionen haben über ihre Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Haushaltspläne und den Erfordernissen der Rechnungslegung (§ 7) Buch zu führen.
Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage sind nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger…
Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Die Buchführung muss den handelsrechtlichen Grundsätzen oder den…
1Der Eigenbetrieb führt seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. 2Die Art der Buchungen muss die zwangsläufige Fortschreibung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.