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Die Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Vergütungen bei Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (ApproPrüfVergVO) vom 10. August 1996 (SächsGVBl. S. 379) wird wie folgt gefasst: Anlage (zu § 2 Abs. 1) Nummerierung | Prüfer | Verdienst in Euro 1 | Prüfer 1.1 | Medizin Für die Mitwirkung an der Ärztlichen Vorprüfung erhält 1.1.1 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 14,32 EUR, 1.1.2 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 10,74 EUR. Für die Mitwirkung am Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhält 1.1.3 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 18,41 EUR, 1.1.4 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 13,80 EUR. Für die Mitwirkung am Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erhält 1.1.5 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 24,54 EUR, 1.1.6 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 18,41 EUR. 1.2 | Zahnmedizin Für die Mitwirkung an der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung für Zahnärzte erhält 1.2.1 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 9,20 EUR, 1.2.2 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 4,60 EUR. Für die Mitwirkung an der Zahnärztlichen Vorprüfung erhält in den Fachgebieten Physiologie und Biochemie 1.2.3 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 10,74 EUR, 1.2.4 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 6,14 EUR, im Fachgebiet Anatomie 1.2.5 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 14,83 EUR, 1.2.6 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 10,23 EUR, im Fachgebiet Zahnersatzkunde 1.2.7 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 27,10 EUR, 1.2.8 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 22,50 EUR. Für die Mitwirkung an der Zahnärztlichen Prüfung in den Fachgebieten Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie, Pharmakologie, Hygiene, Medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Innere Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten erhält 1.2.9 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 12,27 EUR, 1.2.10 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 7,16 EUR, in den Fachgebieten Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Chirurgie und Kieferorthopädie 1.2.11 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 16,36 EUR, 1.2.12 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 9,20 EUR, in den Fachgebieten Zahnerhaltungskunde und Zahnersatzkunde 1.2.13 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 25,56 EUR, 1.2.14 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 18,41 EUR. 1.3 | Pharmazie Für die Mitwirkung am Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erhält 1.3.1 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 11,25 EUR, 1.3.2 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 6,14 EUR, 1.3.3 | ein Beisitzer | 3,07 EUR. Für die Mitwirkung am Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erhält 1.3.4 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 13,80 EUR, 1.3.5 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 7,67 EUR, 1.3.6 | ein Beisitzer | 3,58 EUR. 1.4 | Veterinärmedizin Für die Mitwirkung einer Prüfung im Rahmen der Tierärztlichen Vorprüfung oder der Tierärztlichen Prüfung erhält 1.4.1 | ein Prüfer, der zugleich Vorsitzender ist, je Prüfling | 15,34 EUR, 1.4.2 | ein sonstiger Prüfer je Prüfling | 12,78 EUR. 2 | Aufsicht Für die Mitwirkung an einer Prüfung nach den in § 1 genannten Approbationsordnungen als Aufsichtsperson erhält 2.1 | ein Aufsichtsleiter | 6,14 EUR pro Stunde, 2.2 | ein stellvertretender Aufsichtsleiter | 5,11 EUR pro Stunde und 2.3 | ein Aufsichtsführer | 4,09 EUR pro Stunde.
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