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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Forschungsinstituts für Balneologie und Kurortwissenschaft Bad Elster (FBK-Benutzungsgebührenverordnung – FBKBenGebVO ) vom 26. März 1999 (SächsGVBl. S. 187) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „110 DM“ durch die Angabe „56,24 EUR“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „90 DM“ durch die Angabe „46,02 EUR“ ersetzt
In Nummer 3 wird die Angabe „60 DM“ durch die Angabe „30,68 EUR“ ersetzt.
§ 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „0,45 DM“ durch die Angabe „0,23 EUR“ ersetzt.
In Nummer 2 wird die Angabe „0,50 DM“ durch die Angabe „0,26 EUR“ ersetzt.
In Nummer 3 wird die Angabe „0,60 DM“ durch die Angabe „0,31 EUR“ ersetzt.
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