Art. 2 Nr. 7 Buchst. b SN-10933Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung beamtenrechtlicher Verordnungen
In Absatz 4 wird die Angabe „300 DM“ durch die Angabe „153 EUR“ ersetzt.
Art. 3 SN-2864Änderung der Verordnung über die Förderung nach § 10 Sächsisches Pflegegesetz und die gesondert berechenbaren Aufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch bei Pflegediensten
In § 5 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Förderung nach § 10 Sächsisches…
Art. 12 Nr. 2 Buchst. d SN-3196Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
In Nummer 4 wird die Angabe „100 DM“ durch die Angabe „51,13 EUR“ ersetzt.