Art. 1 Satz 2 Nr. 10 SN-2940Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung
Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: . „§ 11a Bedienstete Die Stiftung besitzt Dienstherrnfähigkeit. Auf die Rechtsverhältnisse der Bediensteten der…
§ 10 Abs. 2 SN-2218Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“
Die Stiftung richtet eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsstelle erledigt die ihr von den Stiftungsorganen übertragenen Aufgaben. Sie besteht aus dem bei der…
Art. 6 Abs. 7 HBG 2013/2014 SNHaushaltsbegleitgesetz 2013/2014
„Vorgesetzter der Bediensteten ist der Stiftungsdirektor“.
§ 9 Nr. 1 SN-2937Stiftungsdirektor
die Anstellung und Kündigung von Bediensteten der Kulturstiftung,
Art. 1 Abs. 2 SN-1639Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe - Otto Perl"
Die Stiftung richtet eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsstelle erledigt die ihr von den Stiftungsorganen übertragenen Aufgaben. Sie besteht aus dem bei der…