§ 5 Abs. 4 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Scheidet ein Mitglied aus, so ist unverzüglich an seiner Stelle ein neues Mitglied zu berufen. Bis zur Berufung eines neuen Mitgliedes und bei einer…
§ 11 Abs. 2 PFoG NRWGesetz zur Errichtung des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der jeweils entsendenden Stelle. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin beziehungsweise ein…
Art. 4 Abs. 4 32022D0589BESCHLUSS (EU) 2022/589 DER KOMMISSION vom 6. April 2022 über die Zusammensetzung und die operativen Bestimmungen für die Einrichtung der Koordinierungsgruppe „Energiearmut und schutzbedürftige Verbraucher“ der Kommission
Stellvertreter werden nach denselben in Absatz 2 aufgeführten Bedingungen bestellt wie Mitglieder; abwesende oder verhinderte Mitglieder werden automatisch…
§ 12 Abs. 9 DHRVVerordnung über das Deutsche Hämophilieregister
Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest der jeweiligen Mitgliedschaft ein nachfolgendes Mitglied oder ein…
§ 3 Abs. 2 ZESVVerordnung über die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung und über die zuständige Behörde nach dem Stammzellgesetz
Scheidet ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied vorzeitig aus, wird als Nachfolger ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied derselben Fachrichtung für…