Erwägungsgrund 4 32022D0589
Mit der Vorlage der Empfehlung zu Energiearmut und der dazugehörigen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ist die Kommission zudem ihrer Verpflichtung aus der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Governance-Verordnung“) und der neu gefassten Elektrizitätsrichtlinie nachgekommen, indikative Leitlinien zu geeigneten Indikatoren für die Erfassung von Energiearmut und zur Definition des Begriffs „erhebliche Anzahl von von Energiearmut betroffenen Haushalten“ bereitzustellen. Dabei wird auch die Bedeutung der mit den nationalen Energie- und Klimaplänen (NECP) und den langfristigen Renovierungsstrategien verbundenen Maßnahmen bei der Bewältigung dieser Probleme hervorgehoben. Die Gruppe wird sich auf die Arbeit des Bürgerforums „Energie“ und der EU-Beobachtungsstelle für Energiearmut stützen.