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Die Tätigkeit des Landesbildungsrats ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder erhalten auf Antrag für die Teilnahme an Sitzungen des Landesbildungsrats oder seiner Ausschüsse Reisekostenvergütung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses sind ehrenamtlich tätig, soweit sie nicht als Vertreter der staatlichen öffentlichen Verwaltung tätig sind. Die…
Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367) in…
Die Mitgliedschaft im Sächsischen Normenkontrollrat ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch die…
Die Mitglieder des Stiftungsrats und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig. Die Erstattung von Reisekosten und…
Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig und erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.