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Dem am 24. März 1994 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen (Evangelischer Kirchenvertrag Sachsen) einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. Der Staatsvertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Die Beziehungen zwischen dem Freistaat und den Kirchen regeln sich mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages nach diesem Vertrag. Dresden, den 27. März 1994 Für…
Dem am 2. Juli 1996 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen einschließlich des Schlußprotokolls wird zugestimmt. Der…
Dem am 7. Juni 1994 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden wird zugestimmt. Der Vertrag wird…
Dem am 30. April 1997 in Erfurt und am 15. Mai 1997 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über…
Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland über den Rundfunk im vereinten Deutschland stimmt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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