§ 11 StrVerzV SLVerordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968
Der anfallende Schriftverkehr ist als Anlage zum Straßenverzeichnis oder Bestandsverzeichnis zu sammeln. Der Minister des Innern [3] Anlage
§ 10 Abs. 1 SN-3241Im Straßenverzeichnis erhalten die Eintragungen fortlaufende Nummern. In der Regel erhält jede besonders verfügte Eintragung eine besondere Nummer, doch können…
§ 13 Abs. 1 SN-3241Die Gemeinden haben für Gemeindestraßen und für alle sonstigen öffentlichen Straßen jeweils ein eigenes Bestandsverzeichnis zu führen, in das die Straßenzüge…
§ 8 Abs. 3 LuftRegVVerordnung über die Einrichtung und die Führung des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
Betrifft ein Schriftstück der in Absatz 2 bezeichneten Art Eintragungen auf verschiedenen Registerblättern, so ist es zu den Registerakten eines der beteiligten…
§ 12 Abs. 1 SN-3241Werden Karteiblätter oder Datengruppen angelegt, so sind Kopien davon von der verzeichnisführenden Behörde den beteiligten Trägern der Straßenbaulast und dem…