StrVerzV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 StrVerzV SLVerordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968 § 10Einfache Sprache BarrierefreiDer anfallende Schriftverkehr ist als Anlage zum Straßenverzeichnis oder Bestandsverzeichnis zu sammeln. Der Minister des Innern [3] Anlage § 10