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Dem Abkommen vom 29. Oktober 1992 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen und entsprechender ausländischer staatlicher Grade wird zugestimmt.
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
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