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Der Notarassessor soll in alle Arten notarieller Tätigkeit eingewiesen werden. Er soll unter Anleitung, Betreuung und Überwachung durch fortschreitend selbständige Tätigkeit lernen, das Amt des Notars eigenverantwortlich zu führen. Schwerpunkte der Ausbildung sind:
Belehrungs-, Beratungs- und Betreuungspflichten,
Vorbereitung und Abwicklung von Urkundsgeschäften,
Zusammenarbeit mit Gerichten, Grundbuchämtern und Behörden,
Grundzüge des Steuer- und Kostenwesens,
Organisation der Notarstelle und Personalführung.
Der Notarassessor ist über das Standesrecht der Notare und die Pflichten eines Notars gegenüber der Notarkammer Sachsen (Notarkammer) und der Ländernotarkasse zu unterrichten. Der Präsident der Notarkammer kann den Notarassessor verpflichten, Gutachten zu erstatten und Vorträge in Kammerversammlungen sowie bei Fortbildungsveranstaltungen zu halten.
Mit fortschreitender Ausbildungszeit soll der Notarassessor in vermehrtem Umfang zur Tätigkeit als Notarvertreter oder Notariatsverwalter herangezogen werden.
Der Notarassessor muss ohne Rücksicht auf die personelle Besetzung der Notarstelle des Ausbildungsnotars auf Anforderung des Präsidenten der Notarkammer zu anderweitigen Tätigkeiten zur Verfügung stehen.
Der Notarassessor oder die Notarassessorin ist mit allen bei der Amtstätigkeit eines Notars oder einer Notarin vorkommenden Geschäften zu befassen. Er oder sie…
Die Notarassessorinnen und Notarassessoren sind während der Ausbildung mit den Aufgaben und der Stellung der Notarinnen und Notare vertraut zu machen und so zu…
Der Notarassessor ist von dem Notar in einer dem Zweck des Anwärterdienstes entsprechenden Weise zu beschäftigen. Die näheren Bestimmungen über die Ausbildung…
Die Notarassessorinnen und Notarassessoren werden durch die zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notarinnen und Notare ausgebildet.
Der Notarassessor oder die Notarassessorin soll während des Anwärterdienstes die Besonderheiten der notariellen Tätigkeit kennen lernen. Insbesondere soll der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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