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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1 Nr. 3 Buchst. a tritt mit Wirkung vom 1. November 1995 in Kraft. Artikel 1 Nr. 5, 6 Buchst. d, Nr. 8, 10 und 18 Buchst. b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 30. Oktober 1996 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern In Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz
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