§ 62 Abs. 5 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer…
§ 15 Abs. 3 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Die Mitglieder von Gremien dürfen Mitglieder der Hochschule über die gefassten Beschlüsse und deren wesentliche Gründe unterrichten, soweit nicht…
§ 4 Abs. 3 SchumGGesetz Nr. 994 über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) Vom 27. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Beratungen unterliegen insoweit der Verschwiegenheit, als es sich um Tatsachen handelt, die ihrer inhaltlichen Bedeutung nach der Geheimhaltung bedürfen.…
§ 10 Abs. 3 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder der Hochschule sind zur Verschwiegenheit in Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen als Trägerin oder Träger eines Amtes oder einer Funktion…
§ 15 Abs. 3 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
Die Mitglieder der Hochschule sind zur Verschwiegenheit in Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen als Trägerin oder Träger eines Amtes oder einer Funktion…