Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Ausführungsgesetz zu § 305 Insolvenzordnung (SächsInsOAG) vom 10. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 662) wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 2 Satz 3, § 5 Satz 1 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.