Art. 67 SN-3548Änderung der Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz) vom…
Art. 3 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
§ 8 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz)…
Art. 11 Nr. 2 SN-13832Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Die Überschrift zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz“.
§ 2 Abs. 4 SächsBBiGAVOSächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifkationsfeststellungsgesetzen
Zuständige Behörde nach § 30 Absatz 6, § 32 Absatz 2 Satz 2, § 33 Absätze 1 und 2 sowie § 70 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen…
Art. 69 SN-3548Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes
In II. Nr. 1 der Anlage zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes…