Art. 36 Nr. 1 SN-3548Änderung der Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgeset im öffentlichen Dienst
In Nummer 1 Buchst. d wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
Art. 3 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
§ 8 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz)…
Art. 11 Nr. 2 SN-13832Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Die Überschrift zu § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz“.
Art. 1 Nr. 4 SN-16801Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
§ 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Ermächtigung der Staatsministerien Die Staatsregierung überträgt die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7…
Art. 69 SN-3548Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes
In II. Nr. 1 der Anlage zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes…