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Die -->Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten für den Vollzug des Berufsrechts der akademischen Heilberufe und der arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften --> vom 26. April 1994 (SächsGVBl. S. 975), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Januar 1999 (SächsGVBl. S. 131), wird wie folgt geändert: In § 1 Abs. 1a Satz 2 und § 2 Abs. 2 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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