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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstellen in der Jugendhilfe ( SchiedJugVO) vom 13. Oktober 1999 (SächsGVBl. S. 550), geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 725, 726), wird wie folgt geändert: In § 3 Abs. 5, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3, §§ 17, 18 werden jeweils die Angaben „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“, „Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“, „Staatsministeriums für Soziales“ ersetzt.
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