Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie gemäß § 13 Abs. 4 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (VOSchulG) vom 14. Juli 1995 (SächsGVBl. S. 252), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 732), wird wie folgt geändert: In § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 wird jeweils die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.