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In § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (ZuständigkeitsVO Tierseuchen) vom 31. August 1996 (SächsGVBl. S. 392), die durch Verordnung vom 18. Februar 2000 (SächsGVBl. S. 137) geändert worden ist, wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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