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In § 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz vom 22. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1247) wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
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