Art. 51 Nr. 1 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Satz 1 werden die Wörter „sind die Landesdirektionen als obere Verwaltungsbehörden“ durch die Wörter „ist die Landesdirektion Sachsen als obere…
Art. 7 SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
Das Sächsische Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz – Landestierseuchengesetz – (SächsAGTierSG) vom 22. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 29), geändert durch…
Art. 61 SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
In § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. b SN-19970Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Landesdirektion Sachsen ist abweichend von § 8 Absatz 2 Nummer 7 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst…
Art. 44 Nr. 2 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Landesdirektion Sachsen ist abweichend von § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im…