Art. 2 Abs. 3 SN-20963Sächsisches Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen
In § 1 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Festlegung von Einzugsgebieten für die psychiatrische…
Art. 21 SN-1684Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
In § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Festlegung von Einzugsgebieten für die…
Art. 21 SN-3548Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1097) wird wie folgt…
Art. 1 Abs. 6 Nr. 5 Buchst. a SN-14096Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
In Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „zu allen Bereichen der Einrichtungen und“ gestrichen.
§ 1 Abs. 1 PsychKHEinzugsgebietsVO SNPsychisch-Kranken-Hilfe-Einzugsgebietsverordnung
Die Einzugsgebiete der Krankenhäuser gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes ergeben sich für die Versorgung