Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1097) wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 4, § 7 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2, Abs. 3, § 38 Abs. 6 Satz 3, § 42 Abs. 1 und Abs. 3 werden jeweils die Angaben „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“, „Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“, „Staatsministeriums für Soziales“ ersetzt.
In der Überschrift wird die Angabe „SächsPsychKG“ durch die Wörter „Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG“ ersetzt.
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten in der…
Das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2007…
§ 36 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.…
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.