§ 3 Abs. 1 StudAnerkkBtRegVAufgÜbV SLVerordnung zur Anerkennung von Studiengängen, Aus- und Weiterbildungsgängen und Sachkundelehrgängen und zur Übertragung von Aufgaben zur Registrierung beruflicher Betreuer Vom 19. März 2023
Für die Anerkennung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr beträgt 1 300 Euro für Anerkennungen nach § 8 Absatz 1 Betreuerregistrierungsverordnung und 650 Euro…
Art. 1 Abs. 2 SN-19764Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz
Der Antrag bedarf der Textform. Der Betreuungsverein hat die den Vergütungsanspruch begründenden Umstände innerhalb der in § 7 Satz 2 genannten Frist durch…
§ 37j Abs. 1 AGJusGGesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) Vom 5. Februar 1997*
Für die Anerkennung als Gütestelle wird eine Gebühr in Höhe von 128 Euro erhoben. Wird der Antrag auf Anerkennung abgelehnt oder wird dieser zurückgenommen, so…