Art. 32 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach (BergAPV)…
Art. 33 Abs. 9 SN-14135Sächsische Dienstrechtsneuordnungsverordnung
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann den Wortlaut der Verordnung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die…
§ 24 Abs. 1 SächsBergMarkAPOSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach
Auf die Ausbildung und Prüfung einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung der Referendare für Aufgaben im Bergfach, die ihren…
§ 25 SächsBergMarkAPOSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und…