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Der Freistaat bekennt sich zur Trägerschaft für die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig.
§ 12 des Gesetzes über die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Gesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften – SächsAkadWissG) vom 30.…
Die vertragschließenden Länder stellen fest, daß sie mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame…
Die Gewährträgerschaft des Freistaates Sachsen wird durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und das Staatsministerium der Finanzen gemeinsam…
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „von der Staatsregierung“ durch die Wörter „vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst“ ersetzt.
In Absatz 7 werden die Wörter „Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.